Wann kann Psychotherapie sinnvoll sein? 

Psychotherapie kann bei der Bewältigung belastender Lebensereignisse eingesetzt werden, etwa bei Trennung, Verlust, Konflikten in Partnerschaft, Familie oder Beruf sowie bei einschneidenden Lebensveränderungen. Ziel ist die Stabilisierung der psychischen Gesundheit und die Verbesserung der psychosozialen Funktionsfähigkeit.
 
Eine psychotherapeutische Behandlung erfolgt unter anderem bei Depressionen, Angststörungen, Panikstörungen, Zwangsstörungen, Essstörungen, somatoformen Störungen, Schlafstörungen sowie bei Anpassungsstörungen und Belastungsreaktionen nach belastenden oder traumatischen Ereignissen.
 

Bei körperlichen Beschwerden ohne ausreichenden organischen Befund, wie chronischen Schmerzen oder funktionellen Beschwerden (z. B. im Magen-Darm-Bereich), kann Psychotherapie Bestandteil eines ganzheitlichen Behandlungskonzepts sein.

Psychotherapie ist ein wissenschaftlich anerkanntes Behandlungsverfahren zur Behandlung psychischer Erkrankungen sowie zur Reduktion psychischer Beschwerden. Sie kommt in Betracht, wenn seelischer Leidensdruck besteht oder die Bewältigung des Alltags erheblich eingeschränkt ist.
 
In meiner Praxis arbeite ich mit Methoden, deren Wirksamkeit wissenschaftlich breit untersucht und bestätigt ist:
 
  • Klärungsorientierte Therapie

  • Kognitive Verhaltenstherapie und klassische Verhaltenstherapie

  • Emotionsfokussierte Therapie

  • Achtsamkeitsbasierte Verfahren

Diese therapeutischen Ansätze werden individuell auf die vorliegende Situation und Bedürfnisse abgestimmt und sinnvoll miteinander kombiniert.

 

Ablauf

Nach der ersten Kontaktaufnahme per Telefon oder E-Mail kann ein Erstgespräch vereinbart werden. In diesem Gespräch werden das aktuelle Anliegen, die bestehenden Beschwerden sowie mögliche Behandlungsziele besprochen. Zudem wird gemeinsam geklärt, ob eine psychotherapeutische Behandlung im Rahmen des angebotenen Therapieverfahrens in Betracht kommt. Das Erstgespräch dient außerdem dem gegenseitigen Kennenlernen, da eine vertrauensvolle therapeutische Beziehung eine zentrale Voraussetzung für den weiteren Behandlungsverlauf ist.
 
 
Tarif
 

Seit dem 01.07.2022 kommt die Grundversicherung der Krankenkasse (OKP) für die Behandlung mit psychologischer Psychotherapie auf. Sie benötigen von Ihrem Hausarzt oder Ihrer Hausärztin eine Anordnung für Psychotherapie über 15 Sitzungen, diese kann um weitere 15 Sitzungen verlängert werden.

Anerkennung durch IV (Invalidenversicherung): Als Fachpsychologin für Psychotherapie FSP bin ich dem Tarifvertrag zwischen dem FSP und dem BSV (Bundesamt für Sozialversicherung) beigetreten und besitze die Anerkennung der Invalidenversicherung. Bei Erwachsenen mit IV Rente kann die Psychotherapie durch die Ergänzungsleistung übernommen werden.
 
Opfer von Gewaltverbrechen oder Unfällen haben unter Umständen Anspruch auf finanzielle Unterstützung im Rahmen des Opferhilfegesetzes. Genauere Informationen darüber können über die offiziellen Opferhilfestellen des jeweiligen Wohnkantons eingeholt werden.