Wann kann Psychotherapie sinnvoll sein? 

Oft sind es Gefühle von anhaltender Unzufriedenheit, Überforderung und Stress, die am Anfang des Entschlusses stehen, etwas ändern zu wollen. Manchmal münden schwierige Lebenssituationen, wie Konflikte in der Partnerschaft, der Familie oder Probleme am Arbeitsplatz in eine depressive Verstimmung oder in die Befürchtung, sich in Richtung Burnout zu bewegen. Auch bei immer wiederkehrenden Ängsten, Zwängen sowie Essstörungen oder dem Eindruck, an eigenen Bedürfnissen vorbei zu leben, stellt eine Psychotherapie eine wirkungsvolle und nachhaltige Möglichkeit der Problemlösung dar.
 
Psychotherapie hat zum Ziel, psychische Beschwerden, die sich in den Gefühlen, im Denken und Erleben, so wie auch im Verhalten und den Beziehungen eines Menschen äussern, zu reduzieren und die Wahrscheinlichkeit eines erneuten Auftretens zu verringern.
 

Es kommen in meiner Praxis Methoden zum Einsatz, deren Wirksamkeit wissenschaftlich breit untersucht und bestätigt worden ist, wie z.B. kognitive Verhaltenstherapie und klärungsorientierte Therapie sowie achtsamkeitsbasierte Verfahren. Diese Methoden werden je nach Problematik und Bedürfnis aufeinander abgestimmt und ergänzen sich gegenseitig.

  • Klärungsorientierte Therapie 
  • Kognitive Verhaltenstherapie und die klassische Verhaltenstherapie 
  • Emotionsfokussierte Therapie
  • Achtsamkeitsbasierte Verfahren
 
 
Ablauf
 
Nachdem telefonisch oder via Mail ein Kontakt stattgefunden hat, können Sie mit mir ein Erstgespräch vereinbaren. Dieses soll zeigen, ob Ihr Anliegen, Ziele sowie Beschwerden und mein therapeutisches Angebot zueinander passen. Außerdem stellt das Erstgespräch eine Möglichkeit dar, sich gegenseitig kennen zu lernen: Dies ist ein wichtiger Faktor bei einer Entscheidung für oder gegen Psychotherapie, da psychotherapeutische Veränderung immer nur im Rahmen einer vertrauensvollen Beziehung stattfinden kann.
 
 
Tarif
 

Seit dem 01.07.2022 kommt die Grundversicherung der Krankenkasse (OKP) für die Behandlung mit psychologischer Psychotherapie auf. Sie benötigen von Ihrem Hausarzt oder Ihrer Hausärztin eine Anordnung für Psychotherapie über 15 Sitzungen, diese kann um weitere 15 Sitzungen verlängert werden.

Anerkennung durch IV (Invalidenversicherung): Als Fachpsychologin für Psychotherapie FSP bin ich dem Tarifvertrag zwischen dem FSP und dem BSV (Bundesamt für Sozialversicherung) beigetreten und besitze die Anerkennung der Invalidenversicherung. Bei Erwachsenen mit IV Rente kann die Psychotherapie durch die Ergänzungsleistung übernommen werden.
 
Opfer von Gewaltverbrechen oder Unfällen haben unter Umständen Anspruch auf finanzielle Unterstützung im Rahmen des Opferhilfegesetzes. Genauere Informationen darüber können über die offiziellen Opferhilfestellen des jeweiligen Wohnkantons eingeholt werden.